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Notizen:


Ausgehend von den bedrohlich zunehmenden Umweltbelastungen durch Luftverunreinigungen, laufen weltweit Bemühungen um eine Reduzierung der Emissionen vor allem auch derjenigen aus Industrieanlagen. Um die Einhaltung entsprechender Auflagen und Vereinbarungen sicherstellen zu können, ist eine zuverlässige Emissionskontrolle erforderlich, wie sie national in ihren Grundzügen im Umweltrecht der Bundesrepublik festgelegt ist.

Neben einem ordnungsrechtlichen Instrumentarium bemüht sich die Bundesregierung zunehmend, umweltpolitische Instrumente einzusetzen, die die Eigenverantwortung der Verursacher stärken und ihr Eigeninteresse fördern, Umweltbelastungen auch über gesetzliche Anforderungen und über die Abwehr von Gefahren hinaus zu vermeiden. Als solche Instrumentarien werden zunehmend sogenannte Ökosteuern und Umweltabgaben (Lenkungsabgaben) sowie Selbstverpflichtungen und Zusagen diskutiert. Abb. 1 gibt den umweltpolitischen Rahmen für den Schutz vor industriellen Emissionen in der Bundesrepublik wieder.